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   BVerfG, 24.01.1992 - 1 BvR 666/91   

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https://dejure.org/1992,4803
BVerfG, 24.01.1992 - 1 BvR 666/91 (https://dejure.org/1992,4803)
BVerfG, Entscheidung vom 24.01.1992 - 1 BvR 666/91 (https://dejure.org/1992,4803)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Januar 1992 - 1 BvR 666/91 (https://dejure.org/1992,4803)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im weiteren Sinne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerfG, 24.01.1992 - 1 BvR 666/91
    Art. 103 Abs. 1 GG verlangt grundsätzlich nicht, daß ein Gericht vor der Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinweist (vgl. BVerfGE 74, 1 [6]); ihm ist auch keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters zu entnehmen (vgl. BVerfGE 66, 116 [147]).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 24.01.1992 - 1 BvR 666/91
    Nach Art. 103 Abs. 1 GG darf ein Gericht andererseits seiner Entscheidung nur solche Tatsachen zugrunde legen, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (vgl. BVerfGE 64, 135 [144]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 24.01.1992 - 1 BvR 666/91
    Die Rechtsweggarantie gebietet zwar auch, daß der Richter den Beteiligten den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert (vgl. BVerfGE 77, 275 [284]).
  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Auszug aus BVerfG, 24.01.1992 - 1 BvR 666/91
    Danach muß sich aus der Begründung einer Verfassungsbeschwerde mit hinreichender Deutlichkeit die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ergeben (vgl. BVerfGE 28, 17 [19]; 78, 320 [329]).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerfG, 24.01.1992 - 1 BvR 666/91
    Dieser Grundsatz fordert, daß ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtsweges im engeren Sinn hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzungen zu erwirken (vgl. BVerfGE 73, 322 [325]).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 24.01.1992 - 1 BvR 666/91
    Deshalb gewährleisten auch weder Art. 19 Abs. 4 GG noch etwa das allgemeine Rechtsstaatsprinzip einen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 11, 232 [233]; st. Rspr., zuletzt BVerfGE 78, 88 [99]).
  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 24.01.1992 - 1 BvR 666/91
    Art. 103 Abs. 1 GG verlangt grundsätzlich nicht, daß ein Gericht vor der Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinweist (vgl. BVerfGE 74, 1 [6]); ihm ist auch keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Richters zu entnehmen (vgl. BVerfGE 66, 116 [147]).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 24.01.1992 - 1 BvR 666/91
    Danach muß sich aus der Begründung einer Verfassungsbeschwerde mit hinreichender Deutlichkeit die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ergeben (vgl. BVerfGE 28, 17 [19]; 78, 320 [329]).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 24.01.1992 - 1 BvR 666/91
    Das grundrechtsgleiche Recht auf Gehör gebietet den Gerichten einerseits, Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 70, 215 [218]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

    Auszug aus BVerfG, 24.01.1992 - 1 BvR 666/91
    Art. 19 Abs. 4 GG gewährt Rechtsschutz durch den Richter, nicht gegen den Richter (vgl. BVerfGE 15, 275 [280]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 37/60

    Korntal

  • VGH Bayern, 09.12.2020 - 11 CS 20.2039

    Bindungswirkung einer Entscheidung über eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit bei

    Aus der Garantie effektiven Rechtsschutzes ergibt sich kein Anspruch auf Zulassung eines Wiederaufnahmeantrags über die einfachrechtlichen Verfahrensordnungen hinaus (vgl. BVerwG, B.v. 8.9.2003 - 2 DW 3.03 - juris Rn. 6; BVerfG, B.v. 24.1.1992 - 1 BvR 666/91 - juris Rn. 6).
  • OLG Köln, 20.12.2010 - 2 Wx 118/10

    Wiederaufnahme eines durch Umschreibung abgeschlossenen Eintragungsverfahrens;

    Eine Wiederaufnahme eines durch Umschreibung im Grundbuch abgeschlossenen Antragsverfahrens ist dem Grundbuchrecht - wie gesagt - fremd, (vgl. BVerfG, Beschluß vom 24. Januar 1991 - 1 BvR 666/91 -, juris, Rdn. 5; KG, Beschluß vom 4. Dezember 1990 - 1 AR 32/90 -, juris).
  • BVerwG, 08.09.2003 - 2 DW 3.03

    Feststellung des Verlusts der Dienstbezüge als Disziplinarmaßnahme oder als ein

    Aus Art. 19 Abs. 4 GG ergibt sich kein Anspruch auf Zulassung eines Wiederaufnahmeantrags über die einfach rechtlichen Verfahrensordnungen hinaus (BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 1992 BVerfG 1 BvR 666/91 juris).
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